Odin
2011-05-26 16:08:47 UTC
Daran werden sich die deutschen Gutmenschen welche DAS als kulturelle
Bereicherung bezeichnen jetzt wohl so richtig aufgeilen. Pornos törnt
diese Schweine wohl nicht mehr an?
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26.05.2011
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Unrechtsrepublik Deutschland: Muslimische Vergewaltigung einer
Elfjährigen – Landgericht Osnabrück lässt Täter frei herumlaufen
Udo Ulfkotte
Urteile von Landgerichten haben in Deutschland Signalwirkung. Sie
dienen der Orientierung bei der Fortentwicklung des Rechts. Und das
deutsche Recht entwickelt sich nach einem Urteil des Osnabrücker
Landgerichts nun offenkundig in eine Richtung, die man für einen
Aprilscherz halten könnte: Muslimische Kindesvergewaltiger können sich
künftig auf ein Urteil des LG Osnabrück berufen. Sie müssen nicht
einmal Sozialstunden ableisten, wenn sie sich bei ihrem Verbrechen auf
eine "muslimische Tradition" berufen. Die Richter des Osnabrücker
Landgerichts mussten über eine muslimische Familie urteilen, die es
vollkommen in Ordnung fand, dass eine Elfjährige vergewaltigt wurde.
Im islamischen Kulturkreis sei das halt so Tradition, bekundete die
Familie vor Gericht. Sie wusste, dass es in Deutschland andere Sitten
und Gesetze gegen Kindesvergewaltigungen gibt. Aber das störte die
muslimische Familie nicht.
Die Mutter des Täters forderte aus Gründen der islamischen Tradition
sogar ausdrücklich eine Kindesvergewaltigung. Was macht man da als
Richter - Verständnis für die kulturelle Bereicherung zeigen oder
wegsperren? Einen ethnischen Deutschen hätte man garantiert für viele
Jahre ins Gefängnis gesteckt. Die Muslime aber müssen nicht einmal
Sozialstunden abarbeiten und auch keine Geldstrafe zahlen. Schließlich
müssen wir für solche Traditionen jetzt Verständnis haben, oder?
Um es vorweg zu nehmen, die Richter hatten vollstes Verständnis für
die islamische Tradition der Kindesvergewaltigung. Alle beteiligten
Muslime wurden nur zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilt. Kein
beteiligter muslimischer Vergewaltiger oder Anstifter muss ins
Gefängnis. Stellen Sie sich beim nachfolgenden Fall, der sich
tatsächlich genauso abgespielt hat, einfach nur vor, die Täter wären
ethnische Deutsche gewesen. Alle Medien hätten darüber berichtet. Und
die Täter säßen jetzt garantiert alle lange Zeit hinter Gittern.
Der Fall: Einer 1995 nach Deutschland eingewanderten asozialen
muslimischen Familie war bekannt, dass Vergewaltigung in Deutschland
ebenso strafbar ist wie der Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen.
Doch die Familie wollte an der islamischen Tradition festhalten,
einigte sich mit Verwandten darauf, dass ein 21 Jahre alter Moslem aus
der Familie eine 11-Jährige aus der Verwandtschaft entführen, mit ihr
Geschlechtsverkehr haben und sie dann heiraten sollte. Die 11-Jährige
aus Lübeck wollte aber keinen Geschlechtsverkehr mit dem asozialen
Analphabeten, der nach Angaben des Osnabrücker Landgerichts nicht die
deutsche Sprache lernen und sich hier auch nicht integrieren will. Es
gab nach der ersten Entführung des Kindes aus Lübeck ins Osnabrücker
Land keinen Geschlechtsverkehr. Die Eltern des muslimischen
Analphabeten drohten ihrem Sohn in den folgenden Tagen und forderten
ihn auf, das Kind dann halt zu vergewaltigen. Der Sohn gehorchte.
Später wurde das Jugendamt auf das vergewaltigte Kind aufmerksam -
alles kam heraus. Die ganze muslimische Familie hat die Vergewaltigung
und die Anstiftung zum Geschlechtsverkehr mit der Elfjährigen
gestanden. Das sei halt alles so "muslimische Tradition".
Bereicherung bezeichnen jetzt wohl so richtig aufgeilen. Pornos törnt
diese Schweine wohl nicht mehr an?
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26.05.2011
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Unrechtsrepublik Deutschland: Muslimische Vergewaltigung einer
Elfjährigen – Landgericht Osnabrück lässt Täter frei herumlaufen
Udo Ulfkotte
Urteile von Landgerichten haben in Deutschland Signalwirkung. Sie
dienen der Orientierung bei der Fortentwicklung des Rechts. Und das
deutsche Recht entwickelt sich nach einem Urteil des Osnabrücker
Landgerichts nun offenkundig in eine Richtung, die man für einen
Aprilscherz halten könnte: Muslimische Kindesvergewaltiger können sich
künftig auf ein Urteil des LG Osnabrück berufen. Sie müssen nicht
einmal Sozialstunden ableisten, wenn sie sich bei ihrem Verbrechen auf
eine "muslimische Tradition" berufen. Die Richter des Osnabrücker
Landgerichts mussten über eine muslimische Familie urteilen, die es
vollkommen in Ordnung fand, dass eine Elfjährige vergewaltigt wurde.
Im islamischen Kulturkreis sei das halt so Tradition, bekundete die
Familie vor Gericht. Sie wusste, dass es in Deutschland andere Sitten
und Gesetze gegen Kindesvergewaltigungen gibt. Aber das störte die
muslimische Familie nicht.
Die Mutter des Täters forderte aus Gründen der islamischen Tradition
sogar ausdrücklich eine Kindesvergewaltigung. Was macht man da als
Richter - Verständnis für die kulturelle Bereicherung zeigen oder
wegsperren? Einen ethnischen Deutschen hätte man garantiert für viele
Jahre ins Gefängnis gesteckt. Die Muslime aber müssen nicht einmal
Sozialstunden abarbeiten und auch keine Geldstrafe zahlen. Schließlich
müssen wir für solche Traditionen jetzt Verständnis haben, oder?
Um es vorweg zu nehmen, die Richter hatten vollstes Verständnis für
die islamische Tradition der Kindesvergewaltigung. Alle beteiligten
Muslime wurden nur zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilt. Kein
beteiligter muslimischer Vergewaltiger oder Anstifter muss ins
Gefängnis. Stellen Sie sich beim nachfolgenden Fall, der sich
tatsächlich genauso abgespielt hat, einfach nur vor, die Täter wären
ethnische Deutsche gewesen. Alle Medien hätten darüber berichtet. Und
die Täter säßen jetzt garantiert alle lange Zeit hinter Gittern.
Der Fall: Einer 1995 nach Deutschland eingewanderten asozialen
muslimischen Familie war bekannt, dass Vergewaltigung in Deutschland
ebenso strafbar ist wie der Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen.
Doch die Familie wollte an der islamischen Tradition festhalten,
einigte sich mit Verwandten darauf, dass ein 21 Jahre alter Moslem aus
der Familie eine 11-Jährige aus der Verwandtschaft entführen, mit ihr
Geschlechtsverkehr haben und sie dann heiraten sollte. Die 11-Jährige
aus Lübeck wollte aber keinen Geschlechtsverkehr mit dem asozialen
Analphabeten, der nach Angaben des Osnabrücker Landgerichts nicht die
deutsche Sprache lernen und sich hier auch nicht integrieren will. Es
gab nach der ersten Entführung des Kindes aus Lübeck ins Osnabrücker
Land keinen Geschlechtsverkehr. Die Eltern des muslimischen
Analphabeten drohten ihrem Sohn in den folgenden Tagen und forderten
ihn auf, das Kind dann halt zu vergewaltigen. Der Sohn gehorchte.
Später wurde das Jugendamt auf das vergewaltigte Kind aufmerksam -
alles kam heraus. Die ganze muslimische Familie hat die Vergewaltigung
und die Anstiftung zum Geschlechtsverkehr mit der Elfjährigen
gestanden. Das sei halt alles so "muslimische Tradition".