Karl
2020-11-15 17:47:46 UTC
„§ 28a
Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 können
im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für die Dauer der
Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach
§ 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag neben den in
1. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im
öffentlichen Raum,
2. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum
Aufgrund meiner eigenen Experimente wäre ich für einen MindestabstandBesondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 können
im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für die Dauer der
Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach
§ 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag neben den in
1. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im
öffentlichen Raum,
2. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum
von 5 Metern.
3. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (Maskenpflicht)
Du kannst auch nicht ohne Hose + Unterhose in der U-Bahn fahrenund bei Bedarf auf die Sitze brunsen oder scheißen.
Andere Zeiten brauchen anderes Verhalten!
https://www.openpetition.de/petition/online/neuauflage-des-ifsg-nein-zur-ermaechtigungsgrundlage
No Chance!Karl