Post by klaus reileAm Mon, 16 Nov 2020 12:15:07 -0000 (UTC)
Post by wolfgang schPost by Peter MayerWas willst Du mehr verlangen? Die Personen, die wir mehrheitlich
gewählt haben, entscheiden über das Inkrafttreten und das
Außerkrafttreten. Als Alternative bliebe nur noch der "gutmütige"
Diktator, oder?
Es gibt auch die Möglichkeit, die Grundrechte überhaupt nicht zu
verletzen. Die Opposition entsteht ja nicht deshalb, weil diese
Übergriffe durch die falschen Institutionen beschlossen werden,
sondern dass es sie überhaupt gibt. Das "Gesetz zur Behebung von Volk
und Reich" wäre nach der Logik nicht zu kritisieren, schließlich ist
es ja vom gewählten Parlament verabschiedet worden.
Gerade hat mich ein Bekannter auf die Petition angesprochen. Der
Hauptkritikpunkt ist auch bei ihm, dass es praktisch keine zeitliche
Begrenzung für de Gültigkeit gibt.
"In Verbindung mit der Tatsache, dass gem. §5 I IfSG sowohl die
Ausrufung als auch die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler
Tragweite willkürlich durch den Bundestag festgelegt werden kann - also
an keinerlei Fakten oder Daten gebunden ist - resultiert daraus die
große Gefahr, die Grundrechte durch die Exekutive für einen
unbegrenzten Zeitraum und/oder unverhältnismäßig einzuschränken und
damit die für unsere freiheitliche-demokratische Grundordnung
elementare Gewaltenteilung auszuhöhlen."
Haben wir etwas übersehen?
Nein, aber die Petenten haben ein gestörtes Verhältnis zur Demokratie
und Probleme mit der Logik.
Es stimmt, das Parlament, der Deutsche Bundestag, legt fest, ob eine
epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt und auch nur der
Bundestag kann diese Feststellung wieder zurücknehmen. Das tut er laut
Gesetz dann, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, die zur
Feststellung der epidemische Lage von nationaler Tragweite geführt
haben. Die Behauptung "willkürlich" stammt von den Petenten und zeigt
ein starkes Misstrauen gegenüber den gewählten Volksvertretern, den
demokratischen Prozessen und möglicherweise zur Demokratie generell. Es
gibt für mich keinen Grund anzunehmen, dass das Parlament eine solche
Feststellung ohne Grund machen würde. Das bleibt das Feld der
Verschwörungstheoretiker. Die beschriebene Folgerung, dass deshalb die
Exekutive, also die Regierung für einen unbegrenzten Zeitraum Maßnahmen
festlegen können, ist unlogisch und damit falsch, denn wenn der
Bundestat die Feststellung der nationalen Tragweite zurücknimmt, sind
alle Maßnahmen, die sich auf diese Feststellung bezogen haben, obsolent.
Also nix mit unbegrenzt, spätestens der Bundestag begrenzt. Die
Gewaltenteilung wird also nicht ausgehöhlt sondern das ist ein
klassisches Beispiel für Gewaltenteilung.
Die Begrenzung von Maßnahmen, Verordnung, die sich auf eine epidemische
Lage von nationaler Tragweite beziehen wird zumindest vom Parlament, dem
Bundestag, zeitlich begrenzt. Jetzt kann man natürlich auch noch
unterstellen, das Parlament würde diese Feststellung nicht zurücknehmen
um in Kumpanei mit der Regierung, permanente Grundrechtseinschränkungen
vorzunehmen. Sollte es tatsächlich so weit kommen, wäre das
Infektionsschutzgesetz das kleinste Problem, das wir haben. Denn als
Gesetzgeber ist das Parlament nicht auf das Infektionsschutzgestz
angewiesen sondern könnte das mit jedem, auch neuen Gesetz machen. Auch
eine Regelung in dem Gesetz, dass eine Feststellung der epidemische Lage
von nationaler Tragweite spätestens nach einem Jahr automatisch außer
Kraft tritt, hilft nicht gegen ein böswilliges Parlament. Als
Gesetzgeber kann es diese Formulierung jederzeit wieder streichen.
Auf der Seite der Petition bei openPetition gibt es auch noch eine
Stellungnahme einer Juristin Dr. Andrea Kießling, die m.E. lesenswert ist.