Post by F. W.Die "Tagesschau" berichtet, laut dem Magazin "Report" gäbe es auffällige
Abgaswerte in einem Golf VII, der mit dem Motor EA288
("Entwicklungsauftrag") ausgestattet ist.
Aber einer, der noch EURO 5 als Abgasnorm ab Werk hat. Das ist wichtig.
Man darf nicht alle EA288 über einen Kamm scheren.
Post by F. W.https://www.tagesschau.de/wirtschaft/volkswagen-dieselskandal-abschaltvorrichtung-report-mainz-101.html
Der EA288 wurde bisher als Motor ohne Abschalteinrichtung bezeichnet (u.
a. von VW-Chef Diess).
Graue Vorzeit. Und natürlich sinnlos pauschal. Und vielleicht früher mal
gültig, aber Informationen und Bewertungen ändern sich.
Das ist so pauschal schon länger nicht mehr stimmig.
Schon der EA288 2.0 TDI im Seat Leon (Euro5 und einige EURO6) wurde
zurückgerufen, Seat Feldmaßnahme=Rückrufaktion: 23AJ, die begann Anfang
Oktober 2020.
https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/schlagzeile/seat-leon-ruckruf-23aj-was-steckt-dahinter
https://www.seat.de/service-zubehoer/dieselmotoren.html
"Eine zentrale Maßnahme sind Softwareupdates für deutschlandweit etwa
3,8 Millionen Euro 4-, Euro 5- und in einigen Fällen Euro
6-Dieselfahrzeuge des Volkswagen Konzerns."
Und schon seit Mai 2020 bei VW auf den Golf 7 unter 23X4.
https://www.diesel-abgasbetrug.de/news/vw-motor-ea288-aktion-23x4.html
https://www.goldenstein-partner.de/neuigkeiten/freiwilliges-vw-software-update-unter-aktionscode-23x4-achtung-falle/
https://www.presseportal.de/pm/133537/4597829
Post by F. W.Nun gab VW zu, dass es "Thermofenster" gäbe. Das
sind m. W. Temperaturbereiche, in denen der Motor die Abgasreinigung
abschaltet, um schnelle die Betriebstemperatur zu erreichen.
Wie gesagt, das war und ist schon einige Wochen bis Monate bekannt. Es
fehlte nur noch die Einschätzung, welche ganzen Fahrzeuge mit EA288 (da
gibt's EA288 1.6 TDI und EA288 2.0 TDI, und das in verschiedensten
Abgasnormen) wirklich alles eine solche Software immer noch haben.
An sich ist klar, dass der Golf eine ganz ähnliche Software zum Leon
hat. Aber gemessen werden muss es eben an jedem Einzelmodell und jeder
SOftware-Version.
Im tagesschau-Artikel kommt außerdem noch die alte Diskussion wieder
raus, welche Abschalteinrichtungen denn an sich legal sind (Motorschutz,
Schutz vor Verkokungen und Versottungen) und welche nicht.
Und wichtig ist noch eine Unterscheidung:
manches kann der Autohersteller selbst "freiwillig" (hust) machen,
einfach zu seinem Wohlergehen. Hier wird er versuchen, so viel wie
möglich im Feld schon zu patchen, weitgehend unbemerkt vom Rest der Welt.
Ganz anders sieht die Sache aus, wenn das KBA den Rückruf dann
verpflichtend anordnet. Und auch das Monitoring der Rückrufabarbeitung
dann über das KBA zieht.
Post by F. W.Der EA288 steckt auch in meinem Superb III (150 PS Diesel). Was
passierte denn nun, wenn VW die Autos zurück ruft?
Wenn VW, oder hier eher Skoda, das Fahrzeug zurückruft, dann machen die
das erst, wenn sie eine KBA-freigegebene neue Software-Version haben,
die sie draufspielen können. Leider hat das KBA selbst schon einige Male
mit einer Freigabe daneben gelegen und musste dann zurückrudern.
Und wenn sie diese neue Software haben, dann passiert wieder das
übliche: sie checken erstmal in ihrer VIN-Liste, welche konkreten
Fahrzeuge denn wirklich noch eine nicht "freigebene" Software haben,
und welche schon eine neue, freigegebene Sw haben (z.B. irgendwann bei
einem Service mal mit gemacht).
Da gibt's ja hunderte, wenn nicht tausende Untervarianten, auch je nach
* Motorkennbuchstaben (wo z.B. auch die Turbolader-Variante mit
reingehört),
* Motorversion (Hubraum, Leistung),
* Kat-Variante (nur NOX-Speicher-Kat LNT, nur SCR, LNT+SCR, SCR Twin Dosing)
* Getriebeversion (Schaltgetriebe/verschiedene Arten von DSG),
* Antriebskonfiguration (Allrad, Front),
* Karosserieversion (z.B. Limousine, Kombi).
* Abgasnorm
* Typgenehmigung des Gesamtfahrzeugs (WVTA)
* Abgas-Typgehmigung (Emission TA)
Vermutlich wird es dann (bald?) auch wieder eine Online-Abfrage mit VIN
geben. Oder die alten Seiten für den EA189 werden aufgebohrt.
Wenn deiner nicht betroffen ist oder schon eine weiterhin freigegebene
Sw hat, dann passiert gar nix. Wenn deiner noch die nicht mehr
freigegebene Software hat, dann bekommst du einen Brief, vereinbarst
irgendwann einen Termin mit Skoda, die spielen das Update auf, das war's.
Post by F. W.Der Wagen ist geleast
und ich möchte ihn eigentlich nicht zurück geben müssen.
Musst du ja auch nicht.
Dir gehört das Auto eh nicht. Wenn sich also jemand beschweren will an
seinem Eigentum oder zum Punkt Wertverlust oder was weiß ich was, dann
muss dein Leasinggeber in die Spur gehen. Ihm gehört das Auto.
Du gibst den Wagen einfach am Leasing-Ende zurück und gut.
Und der ganz krasse Fall, dass das KBA wirklich eine ganze
WV-Typgenehmigung oder Emissions-Typgenehmigung zurückzieht, und diese
Autos dann nicht mehr fahren dürfen, sondern von den Zulassungsstellen
aus der Ferne per Brief stillgelegt werden, wird nicht eintreten. Denn
den gab es bisher auch nicht. Außerdem vergleicht sich Deutschland immer
wieder mit anderen Ländern. Und dann sagen sich gerade die Politiker:
wenn in Italien und Frankreich und UK bei deren Marken bei deren
Thermofenstern in der Dieselmotor-Steuerungssoftware nicht hart
durchgegriffen wird, warum sollen wir das dann tun? Außerdem überlegt
man immer wieder zur Verhältnismäßigkeit.
Insgesamt sollte der Fall klar sein: VW/Seat/Skoda/Audi wollen, dass das
ganze so geräuschlos wie möglich über die Bühne geht.
Und deutsche Anwälte wollen ein großes Fass aufmachen. Manche vielleicht
im Sinne des Verbraucherschutzes, andere auch aus Eigeninteresse.
Die Gerichte kotzen glaube ich eh schon ab ob der Zahl der Einzelklagen,
und dass da mit der Musterfeststellungsklage kaum was wirklich besser wurde.
Viele Grüße,
Ralf