L***@yahoo.de
2007-04-22 17:54:57 UTC
Der interessanteste Satz kommt am Schluss!
„Prozeß-Posse vor dem Ende“
Im Prozeß gegen den Holocaustleugner Ernst Zündel wird ein Urteil erwartet.
ie rechtsextremen Anwälte verschleppen allerdings das Verfahren mit
bizarren Mitteln.
MANNHEIM – taz - „die Tageszeitung“ 09.02.2007
Es kommt
schon mal vor, daß Staatsanwalt Andreas Grossmann sehnsüchtig auf ein
Plädoyer
des braunen Staranwalts Jürgen Rieger (NPD) hofft. So wie heute.
Mit Riegers Plädoyer für seinen Mandanten Ernst Zündel (67) wäre der nach
Grossmanns Worten "bizarrste Prozeß" der deutschen Justizgeschichte endlich
zu Ende.
Seit November 2005 wird am Landgericht in Mannheim gegen den notorischen
Holocaustleugner und Hitler-Verehrer Ernst Zündel verhandelt. Ihm werden
Volksverhetzung und die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
vorgeworfen. Ende Januar forderte Staatsanwalt Grossmann in seinem Plädoyer
bereits eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren für den Angeklagten (taz vom
27.01.2007). Zündel sei Volksverhetzung in wenigstens 14 Fällen eindeutig
nachgewiesen worden, so der Staatsanwalt. Verbohrt leugne Zündel den
Holocaust weiter. Deutschland muß vor diesem politischen Rattenfänger
bewahrt werden.
Doch Zündels Verteidigerriege präsentiert immer neue seltsame Anträge und
zögert einen Urteils- spruch hinaus. Der knapp 70 Jahre alte
rechtsextremistische Rechtsanwalt Helmut Schaller aus Österreich verlangte
Freispruch für seinen Mandanten - wegen "Verbots-Irrtums". Der zuletzt in
Kanada und den USA residierende Zündel soll nicht gewußt haben, daß das
Leugnen des Holocausts in Deutschland strafbewehrt ist. Zündel grinste
dazu breit.
Seine Rechtsanwältin Sylvia Stolz, die ihre Anträge mit "Heil Hitler"
unterzeichnete, wurde bereits wegen Störung erst von der Kammer und dann
vom Verfahren ausgeschlossen. Stolz strebt indessen unter anderem einen
"Hochverratsprozeß nach dem Reichsstrafgesetzbuch" gegen den
Kammer-vorsitzenden Ulrich Meinerzhagen an. Der rechtsextremistische
Advokat Ludwig Bock aus Mannheim forderte am vergangenen Freitag die
Sichtung einer Videokassette, die Zündel im Gespräch mit einem Juden zeige
- zum "Beweis" dafür, daß sein Mandant "kein Antisemit" sei. Bock wollte
seinen Antrag verlesen. Das Gericht hatte allerdings schon vor Monaten
beschlossen, Anträge erst dann zum mündlichen Vortrag freizugeben, wenn sie
dem Gericht vorher schriftlich vorgelegt werden. Die Kammer will so
verhindern, daß die rechtsextremistische Advokatengarde ihre
Antragsbegründungen - wie in der Vergangenheit wiederholt vorgekommen - zur
Propagierung ihrer revanchistischen Thesen nutzt und dabei selbst den
Holocaust leugnet. Erst mit Hilfe der Polizei konnte Bock umgestimmt
werden. Business as usual im laufenden Verfahren, in dem auch schon einmal
beantragt worden war, den Prozeß bis zur Auswertung der Ergebnisse der
"Holocaust-Konferenz" in Teheran auszusetzen oder den iranischen
Präsidenten Ahmadinedschad, respektive seinen Amtskollegen Hugo Chávez aus
Venezuela zum Beweis dafür vorzuladen, "daß der Holocaust nicht
stattgefunden hat". Zuletzt wollte Schaller einen "Physiker" aus den USA
laden lassen, der den Nachweis dafür erbringen werde, daß in Auschwitz
keine Spuren von Giftgas gefunden worden seien.
Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge mit der lapidaren - und für einige
Antifaschisten im Publikum schockierenden - Begründung ab, daß es völlig
unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine
Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht.
"Die Demokratie muß das aushalten können" - dozierte ein Jurastudent später
im Foyer
des Gerichtsgebäudes.
Autor: KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT
Quelle: http://www.taz.de/pt/2007/02/09/a0140.1/text
Anmerkung: man lese sich diese Zeilen bitte nochmals genau durch:
„ ... Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge mit
der lapidaren - und für
einige Antifaschisten
im Publikum schockierenden - Begründung
ab, daß es
völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe - oder nicht!
Seine LEUGNUNG stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor
Gericht! ...“
Aha – jetzt wissen wir mehr...!!
Dies ist ein Dokument von großer historischer und politischer Tragweite:
Es ist völlig unerheblich, ob der Holocaust stattge-funden habe oder nicht!
Seine LEUGNUNG steht in Deutschland unter Strafe. Und nur das zählt vor
Gericht!!
Quelle: Kammervorsitzender Ulrich Meinerzhagen / Landgericht Mannheim,
gedruckt in der „taz - die tageszeitung“, Berlin, vom 09.02.2007
„Prozeß-Posse vor dem Ende“
Im Prozeß gegen den Holocaustleugner Ernst Zündel wird ein Urteil erwartet.
ie rechtsextremen Anwälte verschleppen allerdings das Verfahren mit
bizarren Mitteln.
MANNHEIM – taz - „die Tageszeitung“ 09.02.2007
Es kommt
schon mal vor, daß Staatsanwalt Andreas Grossmann sehnsüchtig auf ein
Plädoyer
des braunen Staranwalts Jürgen Rieger (NPD) hofft. So wie heute.
Mit Riegers Plädoyer für seinen Mandanten Ernst Zündel (67) wäre der nach
Grossmanns Worten "bizarrste Prozeß" der deutschen Justizgeschichte endlich
zu Ende.
Seit November 2005 wird am Landgericht in Mannheim gegen den notorischen
Holocaustleugner und Hitler-Verehrer Ernst Zündel verhandelt. Ihm werden
Volksverhetzung und die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
vorgeworfen. Ende Januar forderte Staatsanwalt Grossmann in seinem Plädoyer
bereits eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren für den Angeklagten (taz vom
27.01.2007). Zündel sei Volksverhetzung in wenigstens 14 Fällen eindeutig
nachgewiesen worden, so der Staatsanwalt. Verbohrt leugne Zündel den
Holocaust weiter. Deutschland muß vor diesem politischen Rattenfänger
bewahrt werden.
Doch Zündels Verteidigerriege präsentiert immer neue seltsame Anträge und
zögert einen Urteils- spruch hinaus. Der knapp 70 Jahre alte
rechtsextremistische Rechtsanwalt Helmut Schaller aus Österreich verlangte
Freispruch für seinen Mandanten - wegen "Verbots-Irrtums". Der zuletzt in
Kanada und den USA residierende Zündel soll nicht gewußt haben, daß das
Leugnen des Holocausts in Deutschland strafbewehrt ist. Zündel grinste
dazu breit.
Seine Rechtsanwältin Sylvia Stolz, die ihre Anträge mit "Heil Hitler"
unterzeichnete, wurde bereits wegen Störung erst von der Kammer und dann
vom Verfahren ausgeschlossen. Stolz strebt indessen unter anderem einen
"Hochverratsprozeß nach dem Reichsstrafgesetzbuch" gegen den
Kammer-vorsitzenden Ulrich Meinerzhagen an. Der rechtsextremistische
Advokat Ludwig Bock aus Mannheim forderte am vergangenen Freitag die
Sichtung einer Videokassette, die Zündel im Gespräch mit einem Juden zeige
- zum "Beweis" dafür, daß sein Mandant "kein Antisemit" sei. Bock wollte
seinen Antrag verlesen. Das Gericht hatte allerdings schon vor Monaten
beschlossen, Anträge erst dann zum mündlichen Vortrag freizugeben, wenn sie
dem Gericht vorher schriftlich vorgelegt werden. Die Kammer will so
verhindern, daß die rechtsextremistische Advokatengarde ihre
Antragsbegründungen - wie in der Vergangenheit wiederholt vorgekommen - zur
Propagierung ihrer revanchistischen Thesen nutzt und dabei selbst den
Holocaust leugnet. Erst mit Hilfe der Polizei konnte Bock umgestimmt
werden. Business as usual im laufenden Verfahren, in dem auch schon einmal
beantragt worden war, den Prozeß bis zur Auswertung der Ergebnisse der
"Holocaust-Konferenz" in Teheran auszusetzen oder den iranischen
Präsidenten Ahmadinedschad, respektive seinen Amtskollegen Hugo Chávez aus
Venezuela zum Beweis dafür vorzuladen, "daß der Holocaust nicht
stattgefunden hat". Zuletzt wollte Schaller einen "Physiker" aus den USA
laden lassen, der den Nachweis dafür erbringen werde, daß in Auschwitz
keine Spuren von Giftgas gefunden worden seien.
Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge mit der lapidaren - und für einige
Antifaschisten im Publikum schockierenden - Begründung ab, daß es völlig
unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine
Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht.
"Die Demokratie muß das aushalten können" - dozierte ein Jurastudent später
im Foyer
des Gerichtsgebäudes.
Autor: KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT
Quelle: http://www.taz.de/pt/2007/02/09/a0140.1/text
Anmerkung: man lese sich diese Zeilen bitte nochmals genau durch:
„ ... Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge mit
der lapidaren - und für
einige Antifaschisten
im Publikum schockierenden - Begründung
ab, daß es
völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe - oder nicht!
Seine LEUGNUNG stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor
Gericht! ...“
Aha – jetzt wissen wir mehr...!!
Dies ist ein Dokument von großer historischer und politischer Tragweite:
Es ist völlig unerheblich, ob der Holocaust stattge-funden habe oder nicht!
Seine LEUGNUNG steht in Deutschland unter Strafe. Und nur das zählt vor
Gericht!!
Quelle: Kammervorsitzender Ulrich Meinerzhagen / Landgericht Mannheim,
gedruckt in der „taz - die tageszeitung“, Berlin, vom 09.02.2007