Discussion:
BGH will Kinderehen verfassungsrechtlich prüfen lassen
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Christoph Overkott
2018-12-15 11:34:42 UTC
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Der Bundesgerichtshof will im Ausland geschlossene Kinderehen vom Bundesverfassungsgericht auf Gültigkeit prüfen lassen. Der BGH sieht die Menschenwürde, Freiheit, Rechtsgleichheit sowie den grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie gefährdet. Daher plädiert der BGH für eine Einzelfallprüfung.

Der Bundesgerichtshof irritiert durch seine Unsicherheit in der Auslegung der Grundrechte, die durch ein Verbot der Kinderehe gerade zur Geltung kommen sollen. Eine Einzelfallprüfung steht in einem Spannungsverhältnis zur Rechtsgleichheit, insoweit für Ausländer Sonderrechte geschaffen werden, die Bundesbürger nicht in gleicher Weise in Anspruch nehmen können.

Die Gesetzgebungskompetenz für die Ehegesetz liegt bei Bundestag und Bundesrat, nicht bei einem Schariagericht. Vor allem geht es um den Schutz von Minderjährigen vor sexuellem Missbrauch und Schwangerschaft in einer sozialen Notlage. Der Wunsch nach Kontaktaufnahme kann daher nicht mit dem ausländischen Eherecht begründet werden.

Das Amtsgericht hatte dem Paar ein zweitägiges Besuchsrecht zugestanden, der Vormund wollte das Besuchsrecht auf drei Stunden wöchentlich in Begleitung einer dritten Person einschränken und ist dafür den Weg durch die Instanzen bis zum BGH gegangen.
Christoph Overkott
2018-12-15 11:56:49 UTC
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Im konkreten Fall dürfte es den Richtern vor allem darum gehen, Zeit zu schinden. Denn das Mädchen war 2015 bei ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland 14 Jahre alt und dürfte inzwischen 17 Jahre alt sein. Wenn das BVerfG in einem Jahr dem Vormund Recht geben sollte, hat sich für das junge Paar der Fall erledigt. Solange gilt die Entscheidung des Amtsgerichts.

Bizarr.

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