F. W.
2024-02-06 09:48:21 UTC
Das Verwaltungsgericht Köln hat den Antrag auf Rechtsschutz der "Jungen
Alternativen" abgelehnt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf nun
weiterhin die Jugendorganisation als "gesichert extrem" bezeichnen und
als "Verdachtsfall" führen.
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/verwaltungsgericht-k%C3%B6ln-verfassungsschutz-darf-afd-jugendorganisation-als-gesichert-extremistisch-einstufen/ar-BB1hQwag
Beide Vokabeln sind im Verfassungsschutzrecht nicht existent. Sie haben
auch praktisch keine Funktion, werden aber gern und oft in allen Medien
verbreitet.
FW
Alternativen" abgelehnt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf nun
weiterhin die Jugendorganisation als "gesichert extrem" bezeichnen und
als "Verdachtsfall" führen.
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/verwaltungsgericht-k%C3%B6ln-verfassungsschutz-darf-afd-jugendorganisation-als-gesichert-extremistisch-einstufen/ar-BB1hQwag
Beide Vokabeln sind im Verfassungsschutzrecht nicht existent. Sie haben
auch praktisch keine Funktion, werden aber gern und oft in allen Medien
verbreitet.
FW